Warum ist die gesundheitliche Vorausplanung wichtig?
In der Regel möchte jeder Mensch selbst entscheiden, wie man bei einer Krankheit oder nach einem Unfall behandelt werden soll. Auch dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen selbst mitzuteilen. Trotz vorhandener Patientenverfügung kommt es häufig vor, dass der Wille einer Patientin oder eines Patienten unklar, zu pauschal oder widersprüchlich formuliert ist. Dies kann beim Behandlungsteam begründete Zweifel auslösen.
Das umfassende Advance Care Planning Konzept eignet sich hervorragend, dies zu vermeiden und wird deshalb vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlen.
Eine gut verfasste Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schweren Situation enorm.
Besonderheiten gegenüber anderen Patientenverfügungen
Das Ziel der gesundheitlichen Vorausplanung (Advance Care Planning, ACP) ist es, Sie zu beraten und zu unterstützen. Dadurch sollen Sie in der Lage sein, wichtige Entscheidungen für Ihre Patientenverfügung «plus» klar treffen und formulieren zu können.
In der Beratung steht das Verständnis möglicher Folgen Ihrer Behandlungswünsche sowie die Abwägung von Chancen und Risiken im Vordergrund.
ACP ermöglicht es Ihnen, Verfügungen für den Notfall sowie für Situationen von länger anhaltender oder dauerhafter Urteilsunfähigkeit zu verfassen. Dadurch können Sie frühzeitig Einfluss nehmen und sich vor ungewollten Situationen schützen. Die Dokumente stellen sicher, dass Ihr Wille eindeutig und nachvollziehbar festgehalten wird.
Das in der Schweiz geltende Erwachsenenschutzrecht schreibt vor, dass eine unterschriebene und datierte Patientenverfügung rechtlich verbindlich ist.
Wie funktioniert die gesundheitliche Vorausplanung nach ACP?
1. Gespräch:
Im ersten Gespräch sprechen wir über Ihre Haltung zum Leben, zum Sterben, zur Medizin sowie zu Ihren Grenzen und persönlichen Wertvorstellungen.
Dabei werden Sie zum Beispiel gefragt:
- Wie gerne leben Sie?
- Welche Bedeutung hat es für Sie, noch lange zu leben?
- Darf eine medizinische Behandlung dazu beitragen, Ihr Leben in einer Krise zu verlängern?
- Was würden Sie für ein längeres Leben in Kauf nehmen?
- Was ist Ihnen wichtig und was nicht?
2. Gespräch:
Im zweiten Gespräch definieren wir basierend auf unserem ersten Gespräch Ihr passendes Therapieziel für Notfälle sowie für den Fall länger anhaltender oder dauerhafter Urteilsunfähigkeit.
Nach Möglichkeit begleitet Sie bei diesem Gespräch Ihre vertretungsberechtigte Person.
Die Erstellung einer Patientenverfügung „plus“ wird als Prozess verstanden.
Sie können Ihre Entscheidungen jederzeit flexibel an Ihre Lebens- und Krankheitssituation anpassen. Ihre ACP-Beratungsperson steht Ihnen dabei gerne zur Seite.
Wie viel kostet mich eine ACP Beratung?
Für Patientinnen und Patienten des Zentrums für Integrative Onkologie (ZIO AG) wird die ACP Beratung über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet. Für externe Patientinnen und Patienten entsteht ein überschaubarer Unkostenbeitrag.
Bitte informieren Sie sich direkt beim ZIO Zürichsee.
Tel.: +41 44 787 27 07
Mail: zio.richterswil@zio.ch